Wohnungszuweisung

Wohnungszuweisung

Mit der Trennung der Eheleute entsteht oftmals ein Streit darüber, wer in der Ehewohnung verbleiben darf.

Sollten beide Eheleute in der Ehewohnung verbleiben wollen, ein Zusammenleben unter einem Dach aber nicht möglich sein, so wird das Gericht auf Antrag eine vorläufige Regelung bis zur Scheidung und eine endgültige Regelung für die Zeit nach der Scheidung treffen.

Dabei ist u.a. von Bedeutung:

  • bei wem verbleiben die minderjährigen Kinder
  • wer hat die finanziellen Möglichkeiten eine neue Wohnung anzumieten

Sollte die Ehewohnung im Alleineigentum des einen Ehegatten stehen, dann kann der andere Ehegatte ausnahmsweise während der Zeit bis zur Scheidung die Überlassung an sich verlangen. Leben die Eheleute in einer Mietwohnung ist deutlich hervorzuheben, dass es nicht darauf ankommt, wer den Mietvertrag abgeschlossen hat.

Sollten Sie zum Thema Wohnungszuweisung weitere Fragen haben, so vereinbaren Sie mit mir einen Besprechungstermin.