Trennung

Es stellt sich für die betroffenen Eheleute immer wieder die Frage, wie der Begriff Trennung definiert ist?

Eine Trennung im juristischen Sinne ist dann erfüllt, wenn zwischen den Eheleuten keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht, d.h. beide Eheleute von Tisch und Bett getrennt leben und jeder sich selbst versorgt (z.B. Putzen, Waschen, Kochen). Hinzu kommt, dass zumindest einer der Ehegatten die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft erkennbar ablehnt.

Eine Trennung stellt im juristischen Sinne nicht das Ende der Ehezeit dar.

Vielmehr bietet eine Trennung den Eheleuten die Möglichkeit sich darüber klar zu werden, ob das Fortführen der Ehe möglich ist oder nicht. Sollte die Trennung endgültig sein, so legt diese den Grundstein der später folgenden Scheidung.  Grundsätzlich soll während des ersten Trennungsjahres das Verhältnis zwischen den Eheleuten nicht unnötig belastet werden. Die bisher herrschende wirtschaftliche Situation sollte erhalten bleiben.

Bereits während der Trennung können zahlreiche Regelungen, wie z.B. der Unterhalt für den Ehegatten, der Kindesunterhalt, die Vermögensauseinandersetzung, der Umgang mit den gemeinsamen Kindern, die Zuweisung der Ehewohnung, erfolgen.

Die Eheleute können auch eine Trennungsvereinbarung schließen und damit die Folgen einer Trennung gütlich regeln.

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