Online Scheidung

Häufig treten Mandanten mit der Frage an mich heran, ob ich für sie eine Scheidung online durchführen würde. Mandanten meinen, dass ein Scheidungsantrag online bei Gericht gestellt werden könnte und sie sich so auch  ein persönliches Erscheinen bei Gericht zum Scheidungstermin ersparen könnten.  Dies ist leider nicht möglich!

Der Scheidungsantrag muss dem Familiengericht im Original in schriftlicher Form, unterschrieben und mit Anlagen versehen durch einen Rechtsanwalt zugeschickt werden.

Ich biete meinen Mandanten aber an, dass sie mir ihre Angaben zum Scheidungsantrag per Email zukommen lassen können und ich nach einem Beratungsgespräch via Zoom oder Skype bzw. einem persönlichen beratenden Telefonat mit ihnen den Scheidungstrag fertige und nach deren Freigabe bei Gericht einreiche.

Mandanten, die beruflich stark beansprucht sind oder über wenig Zeit verfügen, ersparen sich somit einen Besprechungstermin wahrzunehmen. Eine Abstimmung von Schriftsätzen und Informationen per Telefon und Email ist schneller und genauso effektiv. Die Kosten einer Online Scheidung sind mit den Kosten einer “gewöhnlichen” Scheidung identisch.

Falls Sie eine umfassende Beratung zu diesem Thema wünschen, so können Sie gerne mit mir in Kontakt treten.