Ich biete meinen Mandanten, aufgrund meiner Spezialisierung als Fachanwältin für Familienrecht, eine umfassende und kompetente Beratung in allen Belangen des Familienrechts.
Dabei gebe ich meinen Mandanten Antworten zu z.B. Fragen der Trennung, der Scheidung und des Versorgungsausgleichs wie auch zu Fragen des Unterhalts, des Kindesunterhalts, des Umgangsrechts (Umgangskontakten), des Sorgerechts, der Vaterschaft, des Güterrechts, der Vermögensaufteilung, der Haushaltsauseinandersetzung und der Wohnungszuweisung.
Des Weiteren helfe ich meinen Mandanten bei der Erstellung von Eheverträgen wie Scheidungsvereinbarungen.
Ich biete meinen Mandanten präzise Entscheidungshilfen und vertrete effektiv deren Interessen vor Gericht. Die juristische Lösung steht dabei im direkten Kontext zu den wirtschaftlichen Vorgaben meiner Mandanten. Ich nehme mich Ihrer Fragen und Angelegenheiten zu jeder Zeit gerne an.