Ehevertrag

Sie können bereits einen Ehevertrag abschließen, wenn Sie sich entschieden haben zu heiraten. Auch zu einem späteren Zeitpunkt, nach Eheschließung, können Sie noch einen Ehevertrag schließen.

Der Ehevertrag kann alles regeln, was mit der Ehe in Zusammenhang steht. Dies sind häufig:

  • der Versorgungsausgleich
  • der Trennungsunterhalt
  • der nacheheliche Unterhalt
  • Gütertrennung
  • Herausnahme einzelnen Eigentums aus dem Zugewinn
  • Kindesunterhalt

Eheverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Form.

Grundsätzlich sind Sie darin frei, was Sie vereinbaren. Beachten Sie aber bitte, dass Eheverträge unwirksam sein können, wenn ein Ehegatte unverhältnismäßig benachteiligt wird. Dies kann bereits bei Ehevertragsschluss vorliegen oder im Verlauf der Ehe eintreten.

Sollten sich die ehelichen Lebensverhältnisse im Laufe der Ehe ändern, so wäre es angebracht den Ehevertrag dementsprechend anzupassen. Leider wird dies nur zu selten von den Ehegatten wahrgenommen.

Bevor Sie einen Ehevertrag abschließen, sollten Sie sich unbedingt rechtlich beraten lassen, um über alle möglichen Konstellationen und ihre rechtlichen Auswirkungen informiert zu sein. Nur so können Sie eine sichere Entscheidung treffen, was Sie in Ihrem Ehevertrag wirklich geregelt wissen wollen.

Als Fachanwältin für Familienrecht beschäftige ich mich nahezu tagtäglich mit Eheverträgen. Sei es nun, dass ich den Mandanten bei der Erstellung hierzu behilflich bin oder dass ich bereits bestehende Eheverträge auf deren Wirksamkeit hin überprüfe.

Ich bin Ihnen gerne behilflich einen Ehevertrag nach Ihren Vorstellungen und Interessen zu erarbeiten. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen Besprechungstermin mit mir.