Hausrat

Der während der Ehezeit angeschaffte Hausrat ist zwischen den Eheleuten bei Trennung/ Scheidung zu teilen. Dabei ist es nicht entscheidend, wer z.B. den Esstisch während der Ehe bezahlt hat. Die Gegenstände, die ein Ehegatte in die Ehe mitgebracht hat, kann er wieder mitnehmen. Diese werden nicht geteilt.

Die Haushaltsauseinandersetzung birgt häufig Streit, da beide Eheleute an einzelnen Haushaltsgegenständen gleichermaßen emotional gebunden sein können. Zudem sind die Eheleute durch die Trennung/ Scheidung bereits sehr belastet.

Scheitern die Eheleute an einer gütlichen Haushaltsauseinandersetzung, muss der Streit gerichtlich entschieden werden. Ob dabei jeder Ehegatte aber den von ihm gewünschten Hausrat zugesprochen erhält ist fraglich.

Sollten Sie zum Thema Hausrat weitere Fragen haben, so vereinbaren Sie mit mir einen Besprechungstermin.