Grundsätze meiner anwaltlichen Tätigkeit

Für mich stehen die Interessen meiner Mandanten immer im Vordergrund. Dazu gehört, dass ich meinen Mandanten zuhöre und ihre Probleme und Ängste ernst nehme. Ich berate meine Mandanten in allen rechtlichen Angelegenheiten ausführlich, damit diese die nun notwendigen Entscheidungen und Vorgehensweisen für sich schnell und sicher treffen können.

Die Ausgangslage im Familienrecht

Kaum ein anderes Rechtsgebiet birgt für die Betroffenen so gravierende und persönliche Einschnitte wie das Familienrecht. Die Betroffenen befinden sich in einer Ausnahmesituation und fühlen sich oftmals seelisch stark belastet.

Mit einer Trennung und Scheidung kommen eine Vielzahl von Problemen auf sie zu, denen sich die Betroffenen oftmals nicht gewachsen fühlen. Diese Probleme sind nicht nur wirtschaftlicher Natur, wie z.B. Unterhaltszahlungen und Vermögensausgleich, sondern schließen auch die Belange der gemeinsamen Kinder mit ein.

Nun ist es für die Betroffenen besonders wichtig einen Rechtsanwalt an ihrer Seite zu wissen, der ihnen hilft diese Probleme schnell, umfassend und effektiv zu lösen. Die Betroffenen benötigen einen Rechtsanwalt, der sie kompetent berät und sie nicht alleine läßt. Der Rechtsanwalt sollte dazu beitragen, dass sich die Situation zwischen den Betroffenen entspannt und nicht noch verschäft.

Wie ich für Sie und ihre Belange tätig werde:

Ich habe mich bereits während meiner Referendariatszeit ganz bewußt auf Familienrecht spezialisiert und kann nunmehr auf eine über langjährige Erfahrung als Rechtsanwältin auf dem Gebiet des Familienrechts zurückblicken.

Sind Kinder durch eine Trennung der Eltern betroffen, stellt sich eine besonders belastende Situation ein. Beide Eltern müssen dann bei allen Entscheidungen das Wohl und die Belange ihrer Kinder beachten. Durch meine Unterstützung sind meine Mandanten besser in der Lage, Entscheidungen zu treffen.

Dabei kommt meinen Mandanten meine Erfahrung als Verfahrensbeiständin zugute. In meiner Tätigkeit als Verfahrensbeiständin bestellt mich das Gericht in anhängigen Sorgerechts- wie Umgangsverfahren, um die Interessen der darin betroffenen Kinder wahrzunehmen und zu vertreten. Die Sicht der Kinder versuche ich meinen Mandanten zu vermitteln.

Das von mir in allen Angelegenheiten angestrebte Ziel ist, dass sich die Betroffenen nach Abschluss der Angelegenheiten auf Augenhöhe begegnen können und meine Mandanten ihre Rechte durch mich gewahrt und durchgesetzt wissen.