Sorgerecht

Das Sorgerecht bezeichnet die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes.  Die sog. Personensorge umfasst die Bereiche des täglichen Lebens des Kindes, wie Pflege – Erziehung – Ausbildung und die Bestimmung des Aufenthalts.  Die sog. Vermögenssorge bedeutet, dass das Vermögen und Einkommen des Kindes unter Beachtung dessen Interessen verwaltet werden muss.

Bei Vorliegen des gemeinsamen Sorgerechts der Eltern müssen sich diese, ab dem Zeitpunkt des Getrenntlebens, über einige Bereiche verständigen, wie z.B.

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • schulische, berufliche Ausbildung des Kindes
  • Medizinische Untersuchungen, Operationen des Kindes sowie Impfungen
  • Religiöse Erziehung
  • Passangelegenheiten des Kindes
  • Wegzugswunsch des mit dem Kind lebenden Elternteils, Auswanderung des Kindes

Für Kinder, die in einer Ehe geboren wurden, haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Daran ändert sowohl die Trennung wie Scheidung nichts.

Für nichteheliche Kinder gilt, dass beide Eltern nur dann das gemeinsame Sorgerecht ausüben, wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat, das gemeinsame Sorgerecht beantragt  und die Mutter der gemeinsamen Sorge zustimmt. Gerade in diesem Bereich ergeben sich nun seit geraumer Zeit immer wieder Änderungen. Die gemeinsame Sorge soll nicht nur vom Willen der Mutter abhängig gemacht werden können.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht erhält, wenn z.B. ein Elternteil das gemeinsame elterliche Sorgerecht nicht ausüben kann oder will.

Streiten sich die Eltern über einzelne Bereiche des Sorgerechts oder will ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge und schaffen die Eltern es nicht sich zu verständigen, so verbleibt letztendlich nur der Antrag zum Familiengericht.  Beide Eltern sollten bedenken, dass streitige Auseinandersetzungen nicht kindeswohlförderlich sind. Kinder haben oft die Vorstellung, sie müssten sich nun für Mutter oder Vater entscheiden.
Dies überfordert ein Kind. Deshalb rate ich meinen Mandanten zu gütlichen Einigungen, sofern dies möglich ist.

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